
teilbare-marken - Hierbei handelt es sich um eine Marke, deren Teile auch einzeln verwendet werden können, wie dies z. B. 1856/67 bei dem 4/4-Groschen von Mecklenburg-Schwerin, den Ausgaben Braunschweigs von 1857 oder der sog. Doppelgenf von 1843 der Fall war.
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